Das Thema rund um die Arbeitsunfähigungsbescheinigung ab dem ersten Tag wurde von Medien und Politik tagelang künstlich aufgebauscht, obwohl sich eigentlich nichts geändert hat. Gleichzeitig wurden Vorbereitungen für die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes mehr oder weniger unter den Teppich gekehrt.
Während die Öffentlichkeit über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung diskutierte, blieb eine möglicherweise weitreichende Änderung der Informationsfreiheit weitgehend unbeachtet.
Arbeitsunfähigkeit: Worum es konkret geht
Die jüngste Debatte zur Pflicht des Nachweises einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag begann am 2. Juli 2026 mit der Vorstellung eines umfassenden Reformpakets für „Aufschwung und Beschäftigung“ von den Regierungsparteien CDU und SPD. Darin waren zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen und geplante Reformen enthalten, unter anderem auch die Änderungen bei der AU.
Vorher war die gesetzliche Regelung, dass eine AU grundsätzlich erst vorgelegt werden musste, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauerte. Arbeitgeber könnten allerdings schon bisher generell im Arbeits- bzw. Tarifvertrag eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Die geplante Änderung beinhaltet, dass die AU ab dem ersten Krankheitstag zum gesetzlichen Regelfall werden soll. Dies gilt für Arbeitgeber jedoch auf freiwilliger Basis, da sie weiterhin den Spielraum eingeräumt bekommen für ihre Beschäftigten günstige Regelungen zu treffen, so zum Beispiel die bisherige Verfahrensweise mit den drei Karenztaten inkraft zu lassen.
Warum sich nichts ändert
Die Entscheidung, ob eine AU ab dem ersten Tag für Arbeitnehmer verpflichtend ist lag also vor der Reform beim Arbeitgeber und wird auch nach der Reform weiterhin beim Arbeitgeber liegen. In der Praxis ändert sich also nichts.
Zusätzlich soll die telefonische Krankschreibung entfallen, Videosprechstunden sollen jedoch weiterhin möglich bleiben. Natürlich findet hier eine gewisse Umstellung statt und man kann sich darüber streiten wie sinnvoll diese ist, doch hier über eine Woche medial von überfüllten Arztpraxen, überlasteten Krankenkassen, potentiell längeren Krankschreibungen von Arbeitnehmern und einer Benachteiligung von Arbeitnehmern zu fantasieren, schießt etwas über das Ziel hinaus. Und das bei einer Reform, die noch nicht Mal beschlossene Sache ist.
Zeitlicher Zusammenhang mit geplanter IFG-Reform
In dem gleichen Reformpaket vom 2. Juli wurden neben Steuermaßnahmen, Renten- und Gesundheitsreformen, Bürokratieabbau und weiteren Vorhaben gravierende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgestellt. Etwa zeitgleich wurden Forderungen nach der AU-Pflicht ab dem ersten Tag erstmals öffentlich intensiv diskutiert und gewannen im Vergleich erheblich an politischer Dynamik. Die AU-Debatte hatte ihre Hochphasen etwas vom 2. bis 10. Juli mit intensiver Berichterstattung, Diskussionen über Arztpraxen, Bürokratie und Fehlanreize sowie politischen Klarstellungen. Danach flaute die Debatte immer mehr ab.
Die ersten nachrichtlichen Artikel und medialen Berichte über die geplante IGF-Refrom erschienen im Zeitraum der Hochphase vor einer Woche um den 7. Juli herum und gingen darin etwas unter.
Aktuelle Informationsfreiheit und Auskunftspflicht
Das 2006 in kraftgetretene Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) gibt grundsätzlich jeder natürlichen und juristischen Person einen Anspruch auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. Das heißt grundsätzlich müssen Behörden einer Informatiosanfrage jedes Bürgers, jedes Vereins und jedes Unternehmens nachkommen und für angefragte Informationen entsprechend Auskunft erteilen. Ausnahmen bestehen, wenn es um personenbezogene oder sicherheitsrelevante Informationen geht. Dann müssen Behörden im Einzelfall begründen, warum sie eine Anfrage ablehnen dürfen.
Bereits 2025 vereinbarte die aktuelle Bundesregierung das IFG mit einem „Mehrwert für Bürger und Verwaltung“ reformieren zu wollen. Wie am 2. Juli vorgestellt, hat der Koalitionsausschuss nun deutlich konkretere Eckpunkte beschlossen, die eine erhebliche Einschränkung des bisherigen Informationszugangs vorsehen.
Die verheerende IFG-Reform
Was jetzt geplant ist? Auskunftsanfragen sollen künftig begründet werden müssen. Auskunft wird nur noch natürlichen Personen mit einem berechtigten Interessen erteilt, teilweise auch eine Beschränkung auf bestimmte Personengruppen. Wie auch immer dieses berechtigte Interesse dann definiert sein soll. Erstmal greift dies das Grundverständnis von demokratischen Prinzipien an, die Regierung steht nicht über dem Bürger und befiehlt etwas, nein. Die Regierung ist nur durch den Bürgerwillen legitimiert und hat, wenn nicht von einer konkreten Sicherheitsgefährdung auszugehen ist, ihr Handeln offenzulegen und vor dem Bürger zu rechtfertigen oder wenigstens nachvollziehbar zu machen.
Allgemeine Belange des Regierungshandels gehen jeden Bürger etwas an, andernfalls sind diese Belange, natürlich mit gewissen Ausnahmen, illegitim. Niemand möchte, dass die Regierung Informationen offenlegt, wodurch ihre rechtmäßige Arbeit, die öffentliche Sicherheit oder die Abwehrfähigkeit des Staates gefährdet würden. Aber das war ja auch schon vorher nicht möglich.
Durch das IFG ermöglicht
Um einen kleinen Einblick zu geben, was nur dank der aktuellen Version des IFG ans Licht kam:
Mehrfach wurden über IFG-Anfragen Kalender, Treffen und Schriftwechsel zwischen Ministerien und Lobbyverbänden veröffentlicht. Dadurch ließ sich nachvollziehen, welche Interessenvertreter an Gesetzesvorhaben beteiligt waren.
Nach dem Scheitern der Pkw-Maut wurden über IFG-Anfragen und Akteneinsicht interne Unterlagen, Gutachten und Verträge öffentlich. Diese spielten später auch im Untersuchungsausschuss eine wichtige Rolle. Letztendlich führte dies zur Beendung der politischen Karriere des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CDU).
Der Masken-Deal des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), die RKI-Protokolle zu Covid und der VW-Abgasskandal sollten wohl den meisten ein Begriff sein. Auch hier wurden viele Entscheidungen von Gerichten zur Offenlegung dieser Skandale mit dem IFG begründet.
Um mal aufzuzeigen, was ein Gesetz wie das IFG bewirken kann, muss auch ein Fall auf europäischer Ebene beleuchtet werden:
„Pfizergate“ oder die Pfizer-SMS-Affäre betrifft die EU-Kommission und das EU-Recht auf Zugang zu Dokumenten (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001), nicht das deutsche IFG. 2021 wurde bekannt, dass Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla während der Verhandlungen über einen milliardenschweren Impfstoffvertrag per SMS kommuniziert hatten.
Die New York Times beantragte Zugang zu diesen Nachrichten nach den Transparenzregeln der EU. Die EU-Kommission lehnte dies mit der Begründung ab, sie verfüge nicht über entsprechende Dokumente. Im Mai 2025 entschied das Gericht der Europäischen Union, dass diese Ablehnung rechtswidrig war, weil die Kommission nicht plausibel erklärt hatte, warum die angeforderten Nachrichten nicht auffindbar seien. Das Gericht ordnete zwar nicht unmittelbar die Herausgabe der SMS an, hob jedoch die Ablehnungsentscheidung auf und verlangte eine rechtmäßige Neubewertung.
Der Fall gilt als einer der bedeutendsten europäischen Transparenzfälle der letzten Jahre, ähnlich wie in Deutschland große IFG-Verfahren, beruht aber auf einem anderen vergleichsbaren Rechtsrahmen.
Fazit
Die unnatürlich übertrieben geführte Scheindebatte über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag war beabsichtigt oder zumindest nicht unerwünscht und diente der Ablenkung von einem viel bedeutsameren Thema. Wenn die IFG-Reform konkret wird und es in die Verabschiedung geht, welche scheitern muss da sie sonst das Recht auf Informationsfreizeit erheblich beschneidet, sollte man gespannt sein, welches Thema dann künstlich in Politik und Medien gehypet wird.
Quellen: WDR, § 5 EntgfG, Stuttgarter Zeitung, AOK, Tagesschau, HAUFE, Deutschlandfunk, IFG, Deutscher Bundestag, Tagesschau, ZDF, Tagesschau






Schreibe einen Kommentar